Die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Redispatch 2.0 müssen bis zum 01. Oktober 2021 erfolgt sein. Daraus ergeben sich neue Aufgaben und Prozesse für Anlagen- und Verteilnetzbetreiber.
Zentraler Punkt der Umsetzung ist die Einführung eines kosteneffizienten, nutzerorientierten und automatisierten Engpassmanagements bei Energieerzeugern.